Heilpraktiker Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen erfordert der Beruf des Heilpraktikers?

Wer Heilpraktiker werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Er muss das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und er muss geistig und körperlich geeignet sein diesen Beruf auszuüben. Die körperliche Eignung lässt sich durch ein ärztliches Attest nachweisen. Es belegt, dass der angehende Heilpraktiker körperlich und seelisch gesund ist. Damit will man ausschließen, dass sich Menschen mit ansteckenden Krankheiten oder psychischen Störungen der Heilung anderer widmen.

Der Patient ist nämlich in diesem Falle ein Abhängiger, der darauf vertrauen darf, dass er sich in guten Händen befindet. Ist derjenige, der einen Patienten behandeln soll, selbst erkrankt, wäre ein hohes Ansteckungsrisiko gegeben. Dasselbe gilt für psychische Erkrankungen. Wer aufgrund seelischer Störungen labil ist, sieht sich kaum in der Lage, Menschen, die ihm ihre Gesundheit anvertrauen, neutral und sicher zu behandeln.

Die charakterliche Eignung wird durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen. Hiermit wird sichergestellt, dass derjenige nicht schon einmal straffällig geworden ist. Gerade Heilberufe sind ein sehr sensibles Feld. Es wird eine Vertrauensbeziehung zwischen Heilpraktiker und Patient hergestellt. Das Vertrauen darf durch nichts erschüttert werden. Ein einwandfreier Leumund ist dafür die Grundvoraussetzung.

Als schulische Voraussetzung gilt mindestens der Hauptschulabschluss. Auch eine amtliche Erlaubnis ist erforderlich. Immerhin will jemand die Heilkunde praktizieren, ohne dafür eine medizinische Ausbildung absolviert zu haben. In der Regel wird diese Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vom örtlichen Gesundheitsamt erteilt.

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